Fragerunde an Rechtsanwalt Dr. Gregori Werder
SAoO Light am 2. Mai 2026, Zürich

Im Rahmen des SAoO Light Kongresses beantwortete Dr. iur. Gregori Werder Fragen zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Dokumentation, delegierten Leistungen sowie zum Einsatz von künstlicher Intelligenz im medizinischen Alltag.

Wirtschaftlichkeitsprüfungen
RA Werder betonte, dass der wichtigste Punkt die korrekte Kenntnis und Anwendung des Tarifs sei. Viele Probleme entstünden nicht aufgrund bewusster Fehler, sondern wegen Unklarheiten oder statistischer Auffälligkeiten. Höhere Durchschnittskosten oder häufigere Abrechnung bestimmter Leistungen könnten Rückfragen der Versicherer auslösen, ohne dass damit automatisch Unwirtschaftlichkeit verbunden sei.

Verhalten bei Schreiben von Versicherern
Bei Anfragen oder Schreiben von Versicherern sollte nicht vorschnell reagiert werden. Zunächst müsse analysiert werden, worum es konkret gehe. Gegebenenfalls sei der Beizug spezialisierter rechtlicher Beratung sinnvoll, da es sich um ein sehr spezifisches Rechtsgebiet handle. Durch voreiliges, unüberlegtes Antworten kann die eigene Ausgangslage verschlechtert werden.

Bedeutung der Dokumentation
Eine nachvollziehbare und vollständige Dokumentation sei zentral. Die Krankengeschichte müsse so geführt werden, dass ein anderer Arzt den Fall übernehmen könne. Gerade bei komplexen oder kostenintensiven Patienten müsse klar ersichtlich sein, weshalb bestimmte Massnahmen getroffen wurden.

Nachträgliche Änderungen
Nachträgliche Anpassungen in der Dokumentation seien grundsätzlich möglich, müssten jedoch klar als Änderungen erkennbar bleiben. Andernfalls könnten rechtliche Probleme entstehen, da die Krankengeschichte rechtlich als Urkunde gelte.

Delegierte Leistungen
Bei delegierten Leistungen müsse dokumentiert werden, dass die Leistung erbracht und delegiert wurde. Ob eine ärztliche Leistung delegiert werden dürfe, richte sich nach den jeweiligen Tarifbestimmungen.

Künstliche Intelligenz (KI)
Das Thema KI ist rechtlich derzeit komplex und in vielen Punkten noch nicht abschliessend geklärt. Herr Rechtsanwalt Werder hielt fest, dass er sich damit bislang noch nicht näher befasst habe. Sicher gilt aber bereits heute, dass KI unterstützen kann, die Verantwortung jedoch immer beim Arzt bleibt. Man darf sich nicht blind auf KI verlassen. Es sollte festgehalten werden, dass KI genutzt wurde und dass deren Inhalt anschliessend ärztlich kritisch interpretiert und überprüft wurde. Zusätzlich ist selbstverständlich das Patientengeheimnis jederzeit zu beachten, insbesondere beim Upload von Patientendaten.

Datenschutzvereinbarung
Falls ein Patient die Datenschutzvereinbarung nicht unterschreibt, wurde empfohlen, auf eine Behandlung grundsätzlich zu verzichten – ausser es liege ein medizinischer Notfall vor, bei welchem der Patient nicht ohne Konsultation weggewiesen werden könne.