Fragen an die Experten

Als Mitglieder der SAoO haben Sie die Möglichkeit, sich bei Fragen direkt an unsere Experten zu wenden.
Bitte nutzen Sie hierzu folgende Mailadressen:
Rechtsfragen an Dr. Gregori Werder unter law@saoo.ch
Fragen rund um TARDOC unter tardoc@saoo.ch
sowie Krankenkassenfragen unter hci@saoo.ch mit.

Aktuelle Beantwortungen, die für die Allgemeinheit interessant sind, finden Sie ab sofort mit jedem Newsletter unter der neuen Kategorie Fragen an die Experten.

Frage 1: Darf eine Fahruntauglichkeit gemeldet werden?
Grundsätzlich unterstehen Ärzte bei jeder Tätigkeit dem ärztlichen Berufsgeheimnis. Dieses gilt nicht, wenn sie von ihrer Patientin, oder von der kantonalen Aufsichtsbehörde entbunden werden. Zudem kann der Gesetzgeber direkt Ausnahmen vom ärztlichen Berufsgeheimnis vorsehen. Art. 15d Abs. 3 SVG sieht betreffend die Fahruntauglichkeit vor, dass ein Arzt in Bezug auf Meldungen, dass eine Person wegen einer körperlichen oder psychischen Krankheit, wegen eines Gebrechens oder wegen einer Sucht Motorfahrzeuge nicht sicher führen kann, vom Berufsgeheimnis entbunden ist. Er darf die Meldung direkt an die zuständige kantonale Strassenverkehrsbehörde oder an die Aufsichtsbehörde für Ärzte erstatten.

Frage 2: Sind arbeitsvertragliche Konkurrenzverbote für Ärzte zulässig?
Bei Berufen, bei denen das persönliche Verhältnis zwischen den Arbeitnehmern und Kunden von besonderer Bedeutung ist, sind Konkurrenzverbote tendenziell unzulässig. Aufgrund der hohen Bedeutung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patientin gilt das speziell auch für Ärzte. Zusätzlich gilt es zu beachten, dass ein Konkurrenzverbot die Arztwahlfreiheit der Patienten beschränkt.

Frage 3: Sind Kickbacks zulässig?
Kickbacks sind aus verschiedenen Gründen nicht zulässig. Speziell zu erwähnen ist die Weitergabepflicht von Vergünstigungen gemäss Krankenversicherungsrecht. Erhält ein Arzt beispielsweise eine Zuwendung eines Labors, damit er dessen Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wird diese als eine solche Vergünstigung qualifiziert und müsste vom Behandlungspreis in Abzug gebracht werden.