Behörden, ect.
Der Bundesrat schickt die Erhöhung der Mindestfranchise in die Vernehmlassung.
Der Schutz vor Designer-Drogen wird ausgebaut.
In Zukunft soll der Bundesrat die Anwendung von Notrecht begründen müssen.
Die jüngste, am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG), die sogenannte Weiterentwicklung der IV, hat die Fallführung durch verschiedene Neuerungen gestärkt. Eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Auftrag gegebene Studie hat die Umsetzung dieser Neuerungen durch die kantonalen IV-Stellen evaluiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die Stärkung der Fallführung von Leitungspersonen und Mitarbeitenden überwiegend als positive Weiterentwicklung der bestehenden Praxis eingeordnet wird.
Und noch was zur besseren Nutzung der geltenden Rechtsgrundlage zur Weiterentwicklung der Prävention in der Gesundheitsversorgung.