AL-Höchstgrenze im TARDOC: Das Wichtigste für die Ophthalmologie

Ein Beitrag von Patrick Müller, Tarifexperte & Geschäftsführer der PraxisExperts AG

Für die TARDOC-Version 2027 ist eine Höchstgrenze von 1’577 Taxpunkten der ärztlichen Leistung (TP AL) pro Arbeitstag im Monatsdurchschnitt vorgesehen. Die Regelung basiert auf einem gesetzlichen Auftrag des Parlaments; die Tarifversion 2027 befindet sich derzeit noch in Prüfung beim Bundesrat.

Entscheidend ist: Es handelt sich nicht um einen täglichen Deckel. Berechnet wird pro Kalendermonat und pro ausführender Ärztin bzw. ausführendem Arzt anhand der persönlichen GLN. Einzelne Tage dürfen somit deutlich über 1’577 TP AL liegen, sofern der Monatsdurchschnitt eingehalten wird. Als Arbeitstag zählt grundsätzlich jeder Tag mit einer TARDOC-Leistung (AL-Taxpunkte) zulasten der OKP – auch am Wochenende.

Für die Ophthalmologie ist die Regelung besonders relevant, da viele Leistungen als Handlungsleistungen mit fix hinterlegten ärztlichen Minutagen ausgestaltet sind. Auch wenn eine Leistung aufgrund effizienter Abläufe schneller erbracht wird, bleibt der tarifarisch hinterlegte AL-Anteil massgebend. IPL-Anteile werden hingegen nicht angerechnet. Ausgenommen sind zudem AA.25 (Berichte/Gutachten), AA.30 (Dringlichkeit/Notfall) sowie ambulante Pauschalen.

Empfehlung: Die eigenen Abrechnungsdaten frühzeitig pro Arzt/GLN und Kalendermonat analysieren. Gerade in der Ophthalmologie können Praxisstruktur, Leistungsmix und Anteil an Handlungsleistungen zu erheblichen Unterschieden in der individuellen Betroffenheit führen.